Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) HATTINGER BÜRO GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden AGB genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der HATTINGER BÜRO GmbH und ihren Auftraggebern, sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

(2) Sofern der Auftraggeber ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug der AGB zustande. Soweit die verschiedenen AGB inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelreglungen treten Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser AGB nicht enthalten sind.

§ 2 Leistung

(1) Die Tätigkeit der HATTINGER BÜRO GmbH besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung (u.a. Coaching, Moderation, Schulung) des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter als Dienstleister.

(2) Die in den schriftlichen individuellen Angebotsunterlagen jeweils enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Gegenstand des Vertrags ist die vereinbarte Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere wird nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet.

(3) Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungsleistung werden im jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und HATTINGER BÜRO GmbH im Einzelnen festgelegt.

(4) Der Auftragnehmer ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, qualifizierte freie Mitarbeiter hinzuziehen, die mit der HATTINGER BÜRO GmbH durch vertragliche Zusammenarbeit verbunden sind. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen der HATTINGER BÜRO GmbH und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(5) Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der HATTINGER BÜRO GmbH und dem Auftraggeber.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber prüft die Angebotsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig. Durch Unterschrift und Rücksendung des Angebots bzw. durch konkludentes Handeln nimmt der Auftraggeber dieses verbindlich an.

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages möglichst ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

(3) Der Auftraggeber trägt Sorge für die möglichst umfassende, zutreffende und rechtzeitige Information des Auftragnehmers über die zur Erbringung der Vertragsleistung benötigten Daten (wie z.B. Organisationsstruktur, aktuelle Situation des Auftraggebers). Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung der HATTINGER BÜRO GmbH die im obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die HATTINGER BÜRO GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die HATTINGER BÜRO GmbH dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

§ 4 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die HATTINGER BÜRO GmbH und der Auftraggeber sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Zutun des jeweils zur Vertraulichkeit verpflichteten Vertragspartners bekannt werden. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt.

(2) Die Vertragspartner sichern Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und stellen sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zur Verfügung.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

§ 5 Honorare & Kosten

(1) Für Leistungen der HATTINGER BÜRO GmbH wird ein Tages-, Stunden-, oder Pauschalhonorar vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

(2) Alle Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(3) Die HATTINGER BÜRO GmbH ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen vorzunehmen und entsprechende Teilrechnungen zu stellen.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen netto zahlbar – wenn nicht anders im Rahmenvertrag vereinbart. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf dem Konto der HATTINGER BÜRO GmbH eingegangen, ist die HATTINGER BÜRO GmbH ohne weitere Mahnung berechtigt gem. § 286 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8,27% p.a. geltend zu machen.

§ 7 Ausfall von Veranstaltungen/ Beratungsleistungen

(1) Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Schriftlich bestätigte Termine für Maßnahmen können zu folgenden Regeln storniert werden.

(2) Bei Stornierung von Veranstaltungsterminen berechnen wir:

– ab 4 Wochen vor einem vereinbarten Termin 50 %

– ab 2 Wochen vor einem vereinbarten Termin 100 %

des vereinbarten Auftragsvolumens.

(3) Bei Stornierung von Coaching Terminen berechnen wir

– ab 2 Wochen vor einem vereinbarten Termin 50 %

– ab 3 Tagen vor einem vereinbarten Termin 100 %

des vereinbarten Beratungshonorars.

(4) Terminumbuchungen gelten nicht als Stornoersatz.

(5) Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Leistung kein Rückvergütungsanspruch.

(6) Bei Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Krankheit des Trainers) bemüht sich die HATTINGER BÜRO GmbH auch kurzfristig Ersatz (Trainer oder Termin) zu beschaffen. Weitergehende Ansprüche gegenüber der HATTINGER BÜRO GmbH können nur geltend gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

§ 8 Neutralitätsverpflichtung

(1) Die Seminare und Beratungsleistungen der HATTINGER BÜRO GmbH beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologien oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmern und Trainern ab.

(2) Wir erklären, dass die HATTINGER BÜRO GmbH nicht nach einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt.

(3) Wir unterhalten keine geschäftsmäßige Beziehung zu Personen, Firmen, Organisationen, die die Einführung der Methode von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden unterstützen.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums & Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der HATTINGER BÜRO GmbH an den von diesem erstellten Werken (Angebote, Leistungs-beschreibungen, Beratungsarchitektur, Konzepte, Referate, Trainingsunterlagen usw.)

(2) Das Urheberrecht an den Coaching-/ Training-/Beratungskonzepten und Teilnehmerunterlagen gehört allein der HATTINGER BÜRO GmbH.

Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliches vertragsgegenständliches Know-How, das im Zuge des Auftrages entsteht oder in dieses eigebracht wird zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigen. Es darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, ungültig oder als ungültig erklärt werden sollten, berührt dies die verbleibenden Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmungen tritt eine solche Regelung, welche dem gewollten Zweck des Vertrags unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der berechtigen Interessen der beiden Vertragspartner rechtswirksam am nächsten kommt.

§ 11 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Essen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: September 2015